Vienna Life Online V3

Regelwerk

Vienna Life Online V3 (VLO V3) ist ein Hardcore-Roleplay-Server nach dem Grundsatz: „Handle so, wie im echten Leben." Es wird ausschließlich Hardcore-RP gespielt. Kreativität im gespielten Charakter wird besonders geschätzt und gefördert.

Mindestalter: 14 Jahre, oder mit ausdrücklicher Erlaubnis der Serverleitung.

Mit dem Verbinden zum Server erklärst du dich damit einverstanden, dieses Regelwerk jederzeit und vollständig einzuhalten. Änderungen am Regelwerk werden von der Projektleitung bekannt gegeben.

§1 Allgemeines

§1.0 Die Serverleitung steht über dem Regelwerk (gilt ausschließlich in Support-Fällen) und kann jede Entscheidung, die von einem Teammitglied getroffen wurde, überprüfen und bei Bedarf widerrufen.

§1.1 Jeder Spieler ist selbst dafür verantwortlich, dass sein System über ausreichend Leistung verfügt, um den Server flüssig spielen zu können.

§1.2 Jeder Spieler muss über funktionsfähiges Kommunikations-Equipment (Mikrofon, Tastatur usw.) verfügen.

§1.3 Das Betreten des Servers unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten.

§1.4 Wird eine RP-Situation durch einen Game-Crash unterbrochen, muss sie pausiert werden. Beide Parteien sind verpflichtet, aufeinander zu warten und danach zu einer fairen Einigung zu kommen, bevor das RP fortgesetzt wird.

§1.5 Mitglieder des Serverteams -- auch Streamer/YouTuber -- spielen als ganz normale Spieler und sind auch so zu behandeln. Ihnen steht keine Sonderstellung im RP zu.

§1.6 "AFK" gehen ist während des aktiven Spielens nicht gestattet. Ausnahme: kurze Toiletten- oder Raucherpausen, die auch im RP glaubhaft ausgespielt werden müssen.

§1.6a -- Pre-AFK-Camping: Es ist verboten, sich gezielt an einem taktisch vorteilhaften oder besonders sicheren Ort zu positionieren, um dort anschließend AFK zu gehen (z. B. um sich vor Verfolgung, Festnahme oder einem laufenden RP-Szenario zu entziehen). AFK-Zeiten dürfen nicht zur Umgehung von RP-Konsequenzen genutzt werden.

§1.6b -- Ausnutzen AFK-gehender Personen: Es ist ebenso verboten, sich gezielt in der Nähe einer Person zu postieren, die AFK ist oder gerade AFK geht, um diese Situation auszunutzen (z. B. um die wehrlose Person anschließend zu verhaften, zu entführen, auszurauben oder ihr anderweitig zu schaden). Eine AFK-Situation darf niemals als taktischer Vorteil gegenüber einem anderen Spieler missbraucht werden.

§1.7 Das Androhen eines Reports gegenüber einem anderen Spieler ist strengstens untersagt.

§1.8 Straftaten, die durch einen Game-Crash verursacht werden, dürfen im RP trotzdem strafrechtlich verfolgt werden.

§1.9 Für gekaufte Items, Geld oder Fahrzeuge besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung. Ausnahme: nachweislicher Bug, z. B. durch Videobeweis.

§1.10 Das Streamen und Veröffentlichen von Aufnahmen vom Server ist nicht erlaubt, ebenso das Übertragen in fremden Discord-Servern. Ausnahme: Spieler mit gültiger Streaming-Lizenz, die auf der öffentlichen Streamer-Liste geführt werden.

§1.11 -- Keine Schuldzuweisung an den "Staat": Fehler, Nachteile oder Misserfolge im RP dürfen nicht pauschal dem Staat, dem Server oder einer Institution in die Schuhe geschoben werden, wenn diese tatsächlich nicht dafür verantwortlich sind. Der "Staat" darf nicht als billige Ausrede für eigenes Fehlverhalten, eigene Fehlentscheidungen oder einen ungünstigen RP-Ausgang verwendet werden. Zulässig ist eine Kritik am Staat nur, wenn sie einen echten, nachvollziehbaren RP-Hintergrund hat.

§1.12 -- Ban-Evasion: Das Umgehen eines laufenden Banns oder Ausschlusses durch einen Zweitaccount, ein fremdes Konto oder sonstige Umgehungsversuche ist strengstens verboten. Wird dies festgestellt, wird die ursprüngliche Sperre verlängert bzw. in einen permanenten Ausschluss umgewandelt, und auch das zur Umgehung genutzte Konto wird gesperrt.

§1.13 -- Realgeldhandel (RMT): Der Kauf, Verkauf oder Tausch von Ingame-Geld, Items, Fahrzeugen, Accounts oder Charakteren gegen echtes Geld oder Leistungen außerhalb des offiziellen Shops ist strengstens verboten und wird mit einem permanenten Ausschluss bestraft.

§1.14 -- Team-Impersonation: Das Vortäuschen einer Team-Position (z. B. sich als Supporter, Moderator oder Admin auszugeben, obwohl man diese Funktion nicht innehat) ist strengstens verboten und wird mit einem permanenten Ausschluss bestraft.

§1.15 -- Echte Notfälle (Safeword): Muss ein Spieler das RP wegen eines echten, dringenden Anliegens im realen Leben sofort unterbrechen (z. B. ein Notfall), ist dies über eine eindeutige Out-of-Character-Ankündigung (z. B. "OOC Notfall") mitzuteilen. Andere Spieler müssen die Situation in diesem Fall sofort pausieren; ein Missbrauch dieser Ankündigung, um sich einer RP-Konsequenz zu entziehen, wird wie ein reguläres Verlassen der RP-Situation (§5.15) behandelt und im Nachhinein überprüft.

§2 Forum & Discord

§2.0 Jeder Spieler darf nur ein Konto besitzen.

§2.1 Das Weitergeben des eigenen Benutzerkontos an andere Personen ist strengstens untersagt.

§2.2 Die Angabe falscher Informationen (z. B. falsches Alter) führt zu einem direkten Ausschluss aus dem Projekt.

§2.3 Spieler, die sich nachweislich auf FiveM-Cheat-/Leak-Servern oder auf VLO-Fake-Servern befinden, werden automatisch aus dem Projekt ausgeschlossen.

§2.4 Konten, die über denselben Internetanschluss genutzt werden, müssen bei der schriftlichen Bewerbung angegeben werden. Andernfalls können die betroffenen Konten wegen Verdachts auf Mehrfachaccounts gesperrt werden.

§2.5 Das Aufzeichnen privater Gespräche ist nicht erlaubt -- außer im Gespräch wird eine strafbare Handlung begangen oder angekündigt.

§2.6 Das Weitergeben interner Dokumente oder Informationen an Unbeteiligte ist verboten.

§3 Benehmen

§3.0 Ein respektvoller Umgang miteinander ist verpflichtend.

§3.1 Rassistische, sexistische oder anderweitig diskriminierende Aussagen sind strengstens verboten.

§3.2 Streitigkeiten, die außerhalb des RPs entstehen, werden nicht geduldet. Was im RP passiert, bleibt im RP.

§3.3 Mitglieder, die dauerhaft Unruhe in der Community stiften, werden permanent aus dem Projekt ausgeschlossen.

§3.4 Gegenüber Supportern, Moderatoren, Admins und der Projektleitung besteht Wahrheitspflicht. Jede nachweisliche Falschaussage im Rahmen einer Klärung, eines Supportfalls oder einer Befragung durch einen Admin wird mit einem permanenten Ausschluss aus dem Projekt bestraft -- unabhängig davon, wie geringfügig der ursprüngliche Regelverstoß war.

§3.5 Fragen, die von einem Admin im Rahmen eines Supportfalls oder einer Untersuchung gestellt werden, müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden und dürfen nicht ignoriert, umgangen oder bewusst verzögert werden.

§4 Regelverstoß

§4.0 Jeder Spieler ist verpflichtet, einen wahrgenommenen Regelverstoß zu melden.

§4.1 Beschwerden sind direkt beim Serverteam einzureichen -- nicht im RP auszutragen.

§4.2 Absichtliche Falschangaben im Rahmen eines Reports können zu einem direkten Ausschluss führen.

§4.3 Regelverstöße werden in einem internen Punktesystem dokumentiert. Jeder Spieler hat das Recht, Auskunft über seinen eigenen Punktestand zu verlangen.

§4.4 Punkte werden nur bei leichten Regelverstößen vergeben. Verstöße, die einen direkten Ausschluss nach sich ziehen, werden unmittelbar mit einem permanenten Ausschluss geahndet -- ohne vorherige Punktevergabe.

§4.5 Das Punktesystem dient dazu, Wiederholungstäter zu erkennen. Es können sich also über die Zeit mehrere Punkte ansammeln, ohne dass dies automatisch zu einem Ausschluss führt.

§4.6 Die Auswertung des Punktesystems erfolgt durch Admins oder höher. Da jeder Fall individuell ist, wird jeder Fall auch individuell bewertet.

§4.7 Je nach Spieler und Regelverstoß erfolgt in der Regel zunächst ein 14-tägiger Bann, bevor ein permanenter Ausschluss ausgesprochen wird. Auch dies kann je nach Einzelfall variieren.

§4.8 Eine höhere Punktezahl bedeutet nicht automatisch, dass ein Spieler "schlechter" ist. Entscheidend ist, ob durch den Regelverstoß das RP anderer Spieler beeinträchtigt wurde und ob wiederholt ähnliche Verstöße auffallen. Auch die bisherige Zugehörigkeit zum Projekt wird berücksichtigt: Ein langjähriges Mitglied mit über Jahre verteilten Punkten wird anders bewertet als ein neues Mitglied, das innerhalb weniger Tage mehrere Punkte sammelt.

§4.9 Die Serverleitung behält sich vor, Spieler jederzeit aufgrund mangelnder RP-Qualität aus dem Projekt auszuschließen.

§5 Allgemeine Regeln im Roleplay

§5.0 -- Was bedeutet "realistisch handeln"? Der Grundsatz "Handle so, wie im echten Leben" bedeutet konkret: - Dein Charakter empfindet Angst vor Verletzung und Tod und handelt entsprechend vorsichtig in gefährlichen Situationen. - Körperliche Reaktionen (Schmerz, Erschöpfung, Verletzungsfolgen) werden glaubhaft ausgespielt und dürfen nicht ignoriert werden. - Handlungen müssen physikalisch und logisch nachvollziehbar sein (z. B. keine übermenschliche Kraft, keine unrealistischen Sprünge oder Stürze ohne Konsequenz). - Entscheidungen deines Charakters basieren ausschließlich auf Informationen, die er im RP tatsächlich erlangt hat (siehe Metagaming, §8). - Reaktionen auf Gefahr, Verlust oder Erfolg entsprechen einem nachvollziehbaren menschlichen Verhalten -- kein "Spielverhalten" wie sinnloses Draufgängertum ohne Konsequenzbewusstsein.

§5.1 Spiele in brenzligen Situationen nicht den Helden -- schütze dein eigenes (virtuelles) Leben, so gut es geht.

§5.2 -- RDM (Random Deathmatch): Das willkürliche Töten ohne nachvollziehbaren RP-Hintergrund ist verboten.

§5.3 -- VDM (Vehicle Deathmatch): Das absichtliche Anfahren, Überfahren oder Töten mit einem Fahrzeug ist verboten.

§5.4 -- Fear RP: Eine einzelne Person darf sich nicht mit einer zahlenmäßig überlegenen Gruppe anlegen.

§5.5 -- Scripted RP: Der Austausch von Informationen über den weiteren Verlauf eines RP-Szenarios (Absprachen außerhalb der Rolle) ist nicht erlaubt.

§5.6 -- Cop Baiting: Das gezielte, wiederholte Provozieren der Polizei ohne echten RP-Hintergrund ist verboten -- z. B. mehrfaches Vorbeifahren oder Hupen bei einer Kontrolle, aber ebenso jedes andere absichtliche Verhalten, das erkennbar nur darauf abzielt, eine Reaktion der Polizei zu erzwingen, ohne dass ein nachvollziehbares Charaktermotiv dahintersteht.

§5.7 -- Prop Blocking: Das vollständige Versperren oder Einsperren mit Objekten ist verboten. Es muss immer ein Ein-/Ausgang bestehen; dies gilt auch für Straßensperren. Eine Straße vollständig abzuriegeln (z. B. bei einem Bankraub), sodass keine Fluchtmöglichkeit bleibt, ist verboten und gilt automatisch als Power RP.

§5.8 Das Eingreifen in ein RP-Szenario, zu dem kein direkter Bezug besteht, ist verboten.

§5.9 Das Spielen von Terroristen oder Amokläufern ist nicht gestattet, da dies unter RDM fallen würde.

§5.10 Zeitangaben beziehen sich immer auf die reale Uhrzeit. Wer sich "in 15 Minuten" treffen möchte, meint damit 15 reale Minuten.

§5.11 NPCs sind zu ignorieren und dürfen nicht als Geisel genommen werden. Greift ein NPC an, darf man sich selbstverständlich wehren.

§5.12 Spieler im "Admin on Duty"-Modus dürfen im RP nicht angesprochen werden. Fordert ein Admin ausdrücklich Out-of-Character-Kommunikation an, ist dies für diesen Moment gestattet. Admins erkennt man an Warnwesten und Fahrzeugen mit der Aufschrift "Austria Escort". Diese Admin-Fahrzeuge dürfen nicht gestohlen werden.

§5.13 Wird man in einem RP-Szenario fremd- oder selbstverschuldet bewusstlos, muss man sich nach der medizinischen Behandlung aus diesem Szenario heraushalten.

§5.14 Ergibt man sich, muss man sich auch widerstandslos festnehmen lassen.

§5.15 Das eigenmächtige Verlassen einer laufenden RP-Situation ist nicht erlaubt. Dazu zählt ausdrücklich auch "Combat Logging" -- das gezielte Trennen der Spielverbindung (z. B. Alt+F4, Task-Manager, Disconnect), um einer Festnahme, einer Bedrohung oder dem eigenen Tod zu entgehen. Kam es unabsichtlich durch einen Game-Crash oder Verbindungsabbruch dazu, muss dies auf Nachfrage glaubhaft nachgewiesen werden können.

§5.16 Das Festnehmen eines gerade erst gespawnten Spielers ist nicht erlaubt, außer dieser war unmittelbar davor bereits festgenommen.

§5.17 Maskierte Personen können nicht an der Stimme wiedererkannt werden. Trägt die Person jedoch weiterhin dieselbe Kleidung, ist eine Wiedererkennung für eine Stunde möglich -- in diesem Fall darf auch die Stimme als Beweismittel herangezogen werden. Polizisten dürfen oberkörperfreie Personen zudem auffordern, ausgezogene Kleidung wieder anzuziehen. Eine Maskierung gilt nur dann als solche, wenn mindestens Mund und Nase bedeckt sind.

§5.18 Schenkungen von Geld, Items oder Fahrzeugen müssen einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund haben. Grundlose Schenkungen sind nicht erlaubt.

§5.19 Personen dürfen nicht aus einem Auto heraus getasert werden (Ausnahme siehe §14.2).

§5.20 Paycheck-Farming (das gezielte Ausnutzen von Gehaltsauszahlungen ohne echte Tätigkeit) ist nicht erlaubt.

§5.21 -- Offenes Waffentragen: Das sichtbare Tragen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit ohne aktuellen RP-Grund (z. B. ohne bevorstehende oder laufende kriminelle bzw. dienstliche Handlung) ist nicht erlaubt und gilt als FailRP. Waffen sind außerhalb einer konkreten Situation verdeckt zu tragen.

§6 Fail RP

§6.0 Als FailRP gelten unrealistische Aktionen, z. B. mit einem Auto von einer Brücke zu springen und einfach weiterzufahren.

§6.1 Flucht über Wasser ist nur mit einem Boot erlaubt. Ohne Boot darf ein Fluss zum gegenüberliegenden Ufer durchquert werden -- ausgenommen bei Verfolgungsjagden zu Fuß.

§6.2 Fahrzeuge dürfen nicht absichtlich in einem Gewässer versenkt werden, um z. B. Spuren zu verwischen.

§6.3 Während einer Verfolgungsjagd ist das gezielte Einparken eines Fahrzeugs (z. B. zur Spurenverwischung) verboten. Wurde die Polizei erfolgreich abgehängt, ist das Einparken erst nach einer Abklingzeit von ca. 45 Minuten wieder erlaubt.

§6.4 Die Aussage "Ich habe nicht viel abbekommen, weil ich eine Weste getragen habe" gilt als FailRP. Der tatsächliche Körperzustand (visn_are) ist stets zu beachten und entsprechend auszuspielen.

§7 Power RP

§7.0 Power RP bezeichnet eine RP-Situation, die der Gegenpartei keinerlei realistische Möglichkeit lässt, sich der Situation zu entziehen. Solche Situationen sind strengstens verboten. Ausnahme: das Krankenhaus.

§7.1 Beispiel Banküberfall: Die Polizei muss den Räubern genug Raum lassen, damit eine Flucht theoretisch möglich bleibt. Umgekehrt müssen die Räuber in manchen Situationen auf Forderungen der Polizei eingehen und einen Deal aushandeln. Ziel ist nicht das "Gewinnen", sondern gutes, glaubwürdiges RP.

§7.2 Power RP umfasst auch das Ausnutzen von Animationen. Viele Animationen (z. B. beim Farmen von Kokain) können vom betroffenen Spieler nicht abgebrochen werden. Steckt ein Spieler in einer solchen Animation fest, muss ihm danach ausreichend Freiraum gelassen werden, um z. B. zu flüchten. Das Anlegen von Handschellen während einer solchen Animation gilt als Power RP und ist verboten.

§8 Metagaming

§8.0 Metagaming -- das Beschaffen von Informationen außerhalb des RPs -- ist strengstens verboten und wird mit einem direkten Ausschluss bestraft.

§8.1 Auch das Verfolgen eines Livestreams eines anderen Spielers zählt als Metagaming.

§8.2 Besteht der begründete Verdacht, dass jemand absichtlich "vor die Kamera" eines Livestreams springt, um Informationen zu erhalten, wird dies mit einem permanenten Ausschluss bestraft.

§8.3 Die Frage, ob ein Mediziner oder Feuerwehrmann online kommen kann, um eine verletzte Person zu behandeln oder wiederzubeleben (egal ob privat oder global, im Discord oder auf anderen Plattformen), ist verboten und wird mit einer Verwarnung oder einem Ausschluss bestraft.

§8.4 Terminvereinbarungen zwischen zwei Parteien über einen Discord-Server oder per DM sind verboten -- ausgenommen Bewerbungsgespräche oder ähnliches auf offiziellen Fraktions-Discords.

§9 Spezielle RP-Szenarien

§9.0 Der Rollstuhl darf ausschließlich in dazu passenden RP-Situationen verwendet werden.

§9.1 Straftaten, die im StGB aufgeführt sind, müssen vor Gericht verhandelt werden. Ist nach der Festnahme keine unmittelbare Verhandlung möglich, muss ein Verhandlungstermin festgesetzt werden. Das Landesgericht Wien kann bei zeitlichen Engpässen eine reguläre Verhandlung ablehnen und stattdessen im Eilverfahren einen Haftbefehl erlassen.

§9.2 Ein vereinbarter Gerichtstermin ist einzuhalten. Kann der Termin nicht wahrgenommen werden, ist dies unverzüglich zu melden.

§9.3 Videoaufnahmen dürfen im RP ausschließlich über die Bodycam gemacht und verwendet werden -- vorausgesetzt, die Bodycam befand sich zum Zeitpunkt der Aufnahme im Inventar der aufnehmenden Person.

§9.4 Bomben dürfen ausschließlich als Druckmittel für kriminelle Aktionen genutzt werden (z. B. bei einer Geiselnahme). Ein ausgespielter "Terroranschlag" ist nicht erlaubt.

§9.5 -- Datenschutz bei Aufnahmen: Bodycam- sowie sonstige erlaubte Aufnahmen dürfen ausschließlich zur Klärung des jeweiligen RP-Vorfalls bzw. für einen Report verwendet werden. Eine Veröffentlichung außerhalb dieses Zwecks (z. B. auf Social Media) ist nicht gestattet; es gelten zusätzlich die Regelungen aus §1.10 und §25.

§10 Charakterbezogene Regeln im Roleplay

§10.0 Jeder Charakter benötigt einen realistischen Vor- und Nachnamen.

§10.1 Das Mindestalter eines Charakters beträgt 14 Jahre. Der Führerschein darf frühestens mit 16, der Waffenschein frühestens mit 18 Jahren erworben werden.

§10.2 Die Kleidung sowie das Ausgeben als Polizist, Feuerwehrmann oder Sanitäter ist nur erlaubt, wenn der eigene Charakter tatsächlich einen dieser Berufe ausübt.

§10.3 Jeder Charakter benötigt eine eigene, unverwechselbare Persönlichkeit.

§10.4 Das Übertragen von Fahrzeugen oder Geld an einen Zweitcharakter ist nicht erlaubt.

§10.5 Mehrere Charaktere dürfen nur dann erstellt werden, wenn sie sich ausreichend deutlich voneinander unterscheiden.

§11 Rettungsdienst, New-Life-Regelung & finaler Tod

§11.0 Ist eine Wiederbelebung möglich, erinnert sich der Charakter an alle Geschehnisse bis zum Zeitpunkt der Bewusstlosigkeit.

§11.1 Nach dem finalen Tod verliert der Charakter alle Erinnerungen an sein bisheriges Leben, einschließlich aller Freunde und Feinde.

§11.2 Nach dem Tod behält der Charakter sein gesamtes Bankguthaben sowie alle Fahrzeuge, Wohnungen und Häuser. Job und Dienstgrad bleiben ebenfalls erhalten. Gelöscht werden lediglich Inventar, Waffen und Bargeld.

§11.3 Wurde der Tod durch einen anderen Spieler verursacht, ist ein "Rache-Kill" strengstens untersagt.

§11.4 Jeder Spieler hat das Recht auf einen finalen Tod. Dies muss den eintreffenden Medizinern per /me mitgeteilt werden. Vor der endgültigen Löschung des Charakters muss eine Beerdigung ausgespielt werden.

§11.5 Jeder Spieler darf jederzeit mit seinem Charakter "ausreisen". Der Charakter wird dabei final gelöscht.

§11.6 -- Wiederbelebung (HLW & Defibrillator): - Pro bewusstloser Person darf gleichzeitig nur eine Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) durchgeführt werden. - Pro bewusstloser Person darf gleichzeitig nur ein Defibrillator ("Devi") eingesetzt werden. - Ein Defibrillator darf nicht eingesetzt werden, solange die Person noch einen Puls hat.

§11.7 -- Schutz nach der Wiederbelebung: Nach einer erfolgreichen Wiederbelebung darf die betroffene Person für mindestens 5 Minuten weder flüchten noch schlagen oder schießen, und darf im selben Zeitraum von anderen auch nicht erneut angegriffen, verletzt oder entführt werden. Diese Zeit dient dazu, die Situation glaubwürdig ausklingen zu lassen, bevor das RP fortgesetzt wird. Im Rahmen eines Gang-/Fraktionskriegs gilt stattdessen die längere 30-Minuten-Frist aus §16.3.

§12 Regelungen für Fahrzeuge

§12.0 Offroad-Fahren (das absichtliche Befahren unbefestigter Untergründe) ist nur mit dafür geeigneten Fahrzeugen erlaubt: Einsatzfahrzeuge von Rettung und Feuerwehr, SUVs, Geländefahrzeuge, Pickups, Enduros, Supermotos, Quads, Wohnmobile, Skateboards, Snowboards und Fahrräder. Auf der Karte eingezeichnete Wege zählen nicht als Offroad. Ausnahmen: Fahrzeuge dürfen am unbefestigten Fahrbahnrand abgestellt oder in Büschen versteckt werden, sofern der Untergrund realistisch befahrbar ist. Auch das Befahren flacher, unbefestigter Flächen (Wiesen, Wüsten, Felder) ist erlaubt -- jedoch nur in realistischem Tempo (z. B. nicht mit 200 km/h über eine Wiese).

§12.1 Das Überqueren hoher Hindernisse (Banden, Barrieren) ist verboten.

§12.2 Treppen dürfen mit offroad-fähigen Fahrzeugen aufwärts nur in Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Abwärts ist dies mit jedem Fahrzeug in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.

§12.3 Jeder Spieler ist für den Inhalt seines eigenen Kofferraums selbst verantwortlich und haftbar.

§12.4 Aggressives, absichtliches Rammen ist verboten. Eine Verfolgungsjagd sollte stets fair verlaufen und möglichst wenig Blechkontakt beinhalten -- dies gilt für Crimes ebenso wie für die Polizei. Ausgenommen sind alternativlose Straßensperren. Ein gezieltes PIT-Manöver (seitliches Abdrängen, keine Rammung) ist während einer Verfolgung erlaubt; eine genaue Definition findet sich z. B. auf Wikipedia.

§12.5 Bei einem schweren Fahrzeugunfall (u. a. Blackout am Steuer, Sturz aus großer Höhe, Herausschleudern durch die Windschutzscheibe, schwerer Sturz mit Quad/Motorrad, Überschlag mit dem Dach zum Boden) ist der Spieler verpflichtet, im Fahrzeug sitzen zu bleiben (bei Motorrad/Quad liegen zu bleiben) und den Notruf zu kontaktieren. In diesem Zustand ist man handlungsunfähig, darf jedoch essen, trinken, funken und das Telefon nutzen. Ist keine Berufsrettung im Dienst, ist die Landespolizeidirektion zu kontaktieren; sind nur Mechaniker im Dienst, müssen diese zum Drehen des Fahrzeugs gerufen werden. Ist niemand der genannten Fraktionen verfügbar, darf jede Person beim Herausholen helfen; ist auch das nicht möglich, darf man sich selbst befreien. Ein schwerer Unfall zieht automatisch einen anschließenden Krankenhausaufenthalt nach sich.

§12.6 Das Farmen mit offiziellen Einsatzfahrzeugen (Blaulicht-/Gelblicht-Fahrzeugen) ist verboten.

§12.7 Beim Farmen von Items darf pro Person nur ein Fahrzeug verwendet werden. Ein Anhänger gilt zusätzlich als erlaubt.

§12.8 Das Abnehmen des Kennzeichens während der Fahrt ist nicht erlaubt.

§12.9 Ein Fluchtfahrzeug muss vor Beginn einer Flucht bereitstehen. Das Ausparken eines Fahrzeugs während einer laufenden Verfolgung ist nicht erlaubt.

§12.10 Der Verkauf von Dienstfahrzeugen (Fahrzeuge, die nur über bestimmte Jobs erwerbbar sind) an Privatpersonen ist verboten.

§12.11 Das Einparken eines Fahrzeugs nach einer Verfolgungsjagd ist erst nach Ablauf von 45 Minuten gestattet.

§12.12 Das Fahren mit platten Reifen -- unabhängig von deren Anzahl -- ist verboten.

§13 Regelungen für Luftfahrzeuge

§13.0 Ein Luftfahrzeug darf ausschließlich auf geeigneten Flächen landen: Flughäfen, Landebahnen, Helipads sowie sonstige realistisch geeignete Flächen.

§13.1 Ein Luftfahrzeug darf unter keinen Umständen absichtlich zum Absturz gebracht werden.

§14 Verhaltensregeln für die Polizei

§14.0 Das Abfeuern einer Schusswaffe ist nur gestattet, wenn eine Person einen Beamten körperlich angreift oder das Feuer auf einen Beamten eröffnet hat. Ausnahme bei aktiver Bodycam: Wird ein Beamter mit einer Waffe bedroht (anvisiert), ist das Abfeuern direkt erlaubt; die Bodycam-Aufnahme muss dabei unmittelbar gespeichert werden. Die Situation ist stets im Einzelfall zu bewerten -- ein bewaffneter Bankraub mit mehreren Tätern unterscheidet sich grundlegend von einer Verkehrskontrolle, bei der ein Täter die Waffe zieht.

§14.1 Der Taser darf nicht ohne vorherige Ankündigung eingesetzt werden.

§14.2 Personen dürfen nicht aus einem Fahrzeug heraus getasert werden -- Ausnahme: Mehrere bewaffnete Beamte haben das Fahrzeug umstellt und stehen direkt neben der geöffneten Tür.

§14.3 Mit dem Taser dürfen keine Reifen ("Platten") beschossen werden.

§14.4 Ein PIT-Manöver darf erst nach ausdrücklicher PIT-Freigabe durch den ranghöchsten anwesenden Polizisten oder die Funkstelle durchgeführt werden.

§14.5 Motorräder dürfen erst nach einer Schussfreigabe gezielt gepittet werden -- dabei darf die Person am Motorrad nur leicht angestupst, nicht überrollt werden.

§14.6 Das "Hinten-drauf-Fahren" gilt nicht als PIT und ist nicht erlaubt. Ein PIT-Manöver muss immer seitlich erfolgen.

§14.7 Die Polizei darf bei begründetem Tatverdacht Personen und Fahrzeuge durchsuchen (z. B. bei verdächtigem Verhalten in der Nähe einer Drogenverarbeitung). Andernfalls ist ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich.

§14.8 Bei einem Raubüberfall mit Geiseln ist die Polizei verpflichtet, zunächst Kontakt mit dem Geiselnehmer aufzunehmen und zu verhandeln. Ein sofortiges Stürmen ist nicht erlaubt. Kommt innerhalb von 15 Minuten nach Eintreffen kein Kontakt zustande, oder lehnt der Geiselnehmer eine Verhandlung ab, ist das Stürmen des Gebäudes erlaubt.

§14.9 Wird einem Beamten das Dienstfahrzeug gestohlen, darf beim Diebstahl gezielt auf die Reifen geschossen werden.

§14.10 Polizisten müssen sich nach Dienstende immer korrekt Off-Duty melden.

§14.11 Nach einer Festnahme darf ein Beamter dem Täter sämtliche Kommunikationsmittel abnehmen; diese müssen anschließend wieder zurückgegeben werden.

§14.12 Eine Person auf der Flucht zu Fuß darf erst festgenommen werden, nachdem sie getasert, getackelt wurde, sich ergeben hat oder stillsteht.

§14.13 Bei respektlosem Verhalten gegenüber der Justiz können betroffene Personen mit Geldstrafen belegt werden.

§14.14 Unkooperative Personen dürfen zur weiteren Untersuchung auf die Wache gebracht werden.

§14.15 Das Kennzeichenlesegerät (Hubschrauber oder Fahrzeug) darf bei Fahrzeugen ohne montiertes Kennzeichen nicht verwendet werden.

§14.16 Die Cobra/WEGA darf eine Geisel befreien, sobald eine realistische Chance dazu besteht (z. B. eine unbewacht zurückgelassene Geisel bei einem Bankraub) -- vorausgesetzt, weitere Geiseln werden dadurch nicht zusätzlich gefährdet.

§14.17 Bei einer Hausdurchsuchung schwer bewaffneter Personen muss immer die WEGA oder EKO Cobra einbezogen werden; die eigentliche Stürmung übernimmt ausschließlich diese Einheit.

§14.18 Eine Festnahme darf nur erfolgen, wenn: die Person auf frischer Tat ertappt wurde, ein Haftbefehl gegen sie vorliegt, sie sich stark unkooperativ verhält, oder sie bei einer Straftat eindeutig identifiziert wurde (unmaskiert bzw. Ausweis gezeigt).

§14.19 Flüchtet eine unidentifizierte Person von einem Tatort oder versteckt sie sich ohne Sichtkontakt, darf die Polizei Personen im näheren Umkreis des Tatorts verdächtigen, überprüfen und zur Eigensicherung vorläufig festnehmen.

§14.20 Gesammelte Beweismittel (z. B. DNA-Spuren in Verbindung mit einem Kennzeichen) müssen dem LKA für einen Haftbefehl vorgelegt werden. DNA-Spuren gelten grundsätzlich als eindeutig und aktuell -- hierbei gibt es keine Ausreden.

§15 Verhaltensregeln für Crimes/Gangs

§15.0 Öffentliche Orte dürfen nicht von Gangs eingenommen oder kontrolliert werden.

§15.1 Konflikte zwischen Gangs sollten möglichst ohne zivile Opfer ausgetragen werden.

§15.2 Jede Gang mit mehr als 4 Mitgliedern muss von der Serverleitung genehmigt werden. Die Anfrage ist über ein Support-Ticket zu stellen; die Serverleitung entscheidet nach eigenem Ermessen und teilt die Entscheidung im Ticket mit.

§15.3 Ab 10 Mitgliedern muss eine Gang ebenfalls über ein Support-Ticket eine Genehmigung zum weiteren Wachstum einholen.

§15.4 Der Anführer trägt die Verantwortung für seine Mitglieder.

§15.5 Kriminelle Fraktionen dürfen sich miteinander verbünden, jedoch nicht gemeinsam gegen eine einzelne Gang oder gegen die Polizei kämpfen.

§15.6 -- Kleingruppen-Regelung: Kriminelle Aktionen mit Personen außerhalb der eigenen Fraktion sind mit maximal 4 Personen erlaubt -- unabhängig davon, ob es sich um Mitglieder einer anderen Fraktion handelt. Als Kleingruppe darf keine Hilfe von Außenstehenden oder der eigenen Fraktion angefordert oder angenommen werden. Die LPD Wien ist von dieser Regelung ausgenommen. Bei offiziellen Gang-/Fraktionskriegen entfällt die Kleingruppen-Regelung.

§15.7 -- Blood Out: Der Boss einer Crime-/Gang-Fraktion darf über den "Blood Out" eines Mitglieds entscheiden und kann weitere Personen dazu ermächtigen, ebenfalls über Blood Outs zu entscheiden. Der Boss selbst kann keinen Blood Out erhalten. Ein Blood Out führt automatisch zum finalen Tod des Charakters (keine Wiederbelebung, automatische New-Life-Regel) und benötigt zwingend einen RP-Hintergrund in Form einer ausgespielten Hinrichtung. Wurde ein Mitglied offiziell vom Boss gekündigt, ist ein Blood Out danach nicht mehr möglich. Kündigt das Mitglied hingegen selbst, ohne dies mit dem Boss abzusprechen, bleibt ein Blood Out weiterhin möglich.

§16 Gang-/Fraktionskriege bei Crimes/Gangs

§16.0 Für einen Krieg muss ein nachweisbarer Grund vorliegen.

§16.1 Crimes/Gangs können ausschließlich anderen kriminellen Fraktionen den Krieg erklären.

§16.2 Bei einem Gang-/Fraktionskrieg dürfen sich unbeteiligte Personen (Mitglieder anderer Fraktionen, Zivilisten -- Blaulichtfraktionen ausgenommen) nicht einmischen. Informationen dürfen von Unbeteiligten nur durch direkte Befragung eines Gang-/Fraktionsmitglieds eingeholt werden; ansonsten gilt vollständige Zurückhaltung.

§16.3 Nach einem durch die gegnerische Fraktion/Gang verursachten Krankenhausaufenthalt (Bewusstlosigkeit) muss man sich nach der Entlassung für 30 Minuten aus dem Szenario heraushalten.

§16.4 Orte, an denen unbeteiligte Personen zu Schaden kommen könnten, sind nach Möglichkeit zu meiden.

§16.5 Ein Gang-/Fraktionskrieg endet durch Aufgabe einer Partei, durch beidseitige Einigung, oder automatisch, sobald sich die gegnerische Fraktion/Gang auflöst.

§16.6 Die Beendigung eines Krieges muss der gegnerischen Fraktion/Gang aktiv mitgeteilt werden, damit keine weiteren Tötungen erfolgen.

§16.7 Bei Kriegsende kann die siegreiche Fraktion/Gang eine Siegerprämie verlangen. Diese darf pro Mitglied maximal 100.000 \$ betragen und insgesamt 2.500.000 \$ nicht überschreiten. Die Höhe muss im Verhältnis zur tatsächlichen Größe der Fraktion/Gang realistisch bemessen sein.

§16.8 Ein Gang-/Fraktionskrieg muss vertraglich von beiden Fraktionen unterschrieben werden. Der Vertrag wird über ein gemeinsames Support-Ticket mit der Serverleitung abgewickelt und muss die Unterschriften sowie die zuständigen Verantwortlichen (z. B. "Kriegsleitung") beider Seiten enthalten (mindestens 2, maximal 4 Personen je Fraktion).

§17 Verhaltensregeln bei Überfällen und Entführungen

§17.0 Ein Überfall oder eine Entführung muss stets geplant und durchdacht sein.

§17.1 Ein Überfall oder eine Entführung darf nur durchgeführt werden, wenn die Polizei im Dienst ist.

§17.2 Überfallen werden dürfen Läden, Tankstellen, Banken sowie der Beweismittel-Konvoi.

§17.3 Das Ausrauben von Zivilisten ist nur mit einer Schusswaffe erlaubt.

§17.4 Bei einem Überfall auf einen Zivilisten dürfen maximal 10.000 \$ gefordert werden.

§17.5 Bei einem Überfall auf einen Zivilisten darf ohne Grund nicht geschossen werden. Weigert sich der Zivilist mitzuspielen (z. B. Flucht oder Gegenwehr), darf die Schusswaffe eingesetzt werden -- in allen anderen Fällen ist das Schießen untersagt.

§17.6 Das Durchsuchen einer Person ist nur im Rahmen eines Überfalls erlaubt (Ausnahme: Blaulichtfraktionen sowie bewusstlose Personen). Pro Täter bzw. Tätergruppe dürfen dem Opfer maximal 2 Items aus Tasche oder Kofferraum entnommen werden (z. B. 64x Meth & 100x Weed = 2 Items). Bei mehreren gleichzeitig überfallenen Opfern gilt dieses Limit pro Person. Handy, Funkgerät und Waffen zählen nicht als Item. Befindet sich der Besitzer nicht in der Nähe seines Kofferraums, darf dieser komplett geplündert werden. Bewusstlosen Personen dürfen ebenfalls maximal 2 Items entnommen werden -- Ausnahme: Verbündete bewusstlose Personen dürfen vollständig geloottet werden, solange kein Sanitäter mit der Versorgung begonnen hat.

§17.7 Handschellen und Augenbinden dürfen nur im Rahmen eines Überfalls oder einer Entführung eingesetzt werden (Ausnahme: Blaulichtfraktionen & Security). Vor dem Anlegen muss die Person stets mit einer Schusswaffe bedroht worden sein.

§17.8 Der nationale Bankraub darf einmal pro Tag durchgeführt werden.

§17.9 Unnötiges "Campen" bei einem Raubüberfall ist nicht erlaubt. Die Polizei darf das Gebäude 60 Minuten nach Eintreffen stürmen.

§17.10 Eine Entführung darf nie ohne nachvollziehbaren Grund stattfinden.

§17.11 Das Entführen mittels /carry-Befehl ist nur erlaubt, wenn die Person zuvor bereits bedroht und mit Handschellen versehen wurde.

§17.12 Lösegelder müssen realistisch bemessen sein (z. B. 20.000 €, keine Millionenbeträge).

§17.13 Der betroffenen Person ist bei Bedarf verständlich zu machen, welche Kommunikationsmittel und Waffen ihr entnommen wurden.

§17.14 Eine entführte Person sollte nach Möglichkeit nicht getötet werden.

§17.15 Führt ein Spieler auffällig häufig Entführungen durch und stört damit den geregelten Spielverlauf, kann dies zu einem vorzeitigen Ausschluss führen.

§17.16 Den Anweisungen der Entführer ist grundsätzlich Folge zu leisten -- es sei denn, es besteht eine realistische Fluchtchance.

§17.17 Eine Geisel darf weder bestochen noch gekauft werden. Sie muss stets neutral und außenstehend bleiben.

§17.18 Überfälle müssen abwechslungsreich, durchdacht und gut geplant sein -- gutes RP steht an erster Stelle. Werden immer dieselben, unkreativen Szenarien wiederholt, führt dies wegen mangelnder RP-Qualität zu einem permanenten Ausschluss.

§17.19 Mehrmaliges bzw. dauerhaftes Umsteigen in andere Fluchtfahrzeuge ist nicht erlaubt -- bitte in einem fairen Rahmen halten.

§17.20 Die Fahrzeugaufstellung bei einem Überfall muss fair gewählt werden (z. B. keine sechs Supersportwagen vor der Bank; sechs Fahrräder oder Kompaktwagen wären hingegen angemessen).

§17.21 Angaben zur Höhe des mitgeführten Bargelds müssen stets der Wahrheit entsprechen.

§17.22 Blaulichtfraktionen dürfen erst entführt werden, wenn die jeweilige Fraktion mindestens 3 Mitglieder umfasst.

§17.23 -- Zeitlimit: Eine Entführung darf ohne erkennbaren RP-Fortschritt (z. B. laufende Verhandlung, Lösegeldübergabe) nicht länger als 45 Minuten dauern. Danach ist die Geisel freizulassen oder die Situation anderweitig aufzulösen.

§18 Regelungen für Drive-by-Shootings

§18.0 Ein Drive-by darf ausschließlich von Crimes durchgeführt werden (Ausnahme: Polizei bei einer Verfolgungsjagd).

§18.1 Ein Drive-by darf nur gegen gegnerische Crimes oder Gangs angewendet werden.

§18.2 Ein Drive-by benötigt immer einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund.

§18.3 Ein Drive-by muss immer geplant sein.

§18.4 Drive-by-Shootings dürfen nur von Mitfahrenden, nicht vom Fahrer selbst durchgeführt werden.

§19 Regelungen für bestimmte Orte

§19.0 Waffen sind im AKH Wien und in der Berufsfeuerwehr nicht gestattet, außer mit ausdrücklicher Genehmigung der jeweiligen Institution. Die Landespolizeidirektion ist von dieser Regel ausgenommen.

§19.1 Auf dem Gelände des Krankenhauses bzw. des Polizeipräsidiums darf grundsätzlich nur der Hubschrauber der jeweils zuständigen Dienststelle landen -- ausgenommen bei Einsätzen der jeweils anderen Fraktion.

§19.2 Polizisten müssen während der Behandlung eines Täters im Krankenhaus vor den Ein-/Ausgängen warten und dürfen die ärztlichen Räumlichkeiten nur auf ausdrückliche Anweisung des Arztes betreten.

§19.3 Bei einem längeren Gefängnisaufenthalt darf einer Nebenbeschäftigung nachgegangen werden (z. B. Serie schauen) -- der Spieler muss dabei jedoch jederzeit ansprechbar bleiben.

§19.4 Einwohner sind verpflichtet, im Wartebereich des Krankenhauses zu warten. Ausnahmen gelten beim Abliefern einer bewusstlosen Person oder bei unmittelbarer Verblutungsgefahr.

§20 Cheats & Bugs

§20.0 Das Ausnutzen von Spielfehlern (Glitches/Bugs) ist nicht gestattet und wird mit einem permanenten Ausschluss bestraft. Entdeckte Bugs sind unverzüglich dem Team zu melden.

§20.1 Die Verwendung von Cheats, Hacks oder anderer spielverändernder Software ist verboten und wird direkt mit einem permanenten Ausschluss geahndet.

§20.2 Die Verwendung vorteilhafter Software (z. B. Fadenkreuz-Mods) wird ebenfalls mit einem permanenten Ausschluss bestraft.

§20.3 Das Modifizieren der Anwendung ist nicht erlaubt -- Ausnahme: reine Grafikmods.

§20.4 Bei Grafikmods ist sicherzustellen, dass daraus kein spielerischer Vorteil entsteht.

§21 Sprachchat & Textchat

§21.0 Out-of-Character-Kommunikation im Ingame-Sprachchat ist nicht erlaubt.

§21.1 Solange man sich auf dem Server befindet, ist die Kommunikation über Discord, Skype oder andere externe Sprachchats verboten. Sämtliche Kommunikation muss über das Ingame-Telefon oder den Ingame-Chat erfolgen. Ausgenommen ist der Kontakt zum Serverteam über /support bzw. den offiziellen Discord-Support, solange es sich dabei ausschließlich um die Klärung des Anliegens handelt.

§21.2 Mikrofon-Spam sowie das Abspielen von Sounddateien oder Soundboards über den Sprachchat ist nicht erlaubt.

§22 Spielfehler im Roleplay -- Codewörter

Treten technische Spielfehler auf, sind folgende Codes im RP zu verwenden: - "Durchfall" = Texturprobleme - "Kopfschmerzen" = Game-Crash oder Disconnect vom Server - "Meine Augen sehen das nicht" = ein Spielfehler bzw. Desync, der nur bei einem anderen Spieler sichtbar ist (z. B. eine Fensterscheibe, die bei dir intakt, beim anderen Spieler aber zerbrochen erscheint) - "Power-Nap" = ein Neustart des Spiels

§23 Sonderregelungen im RP

§23.0 Als Angehöriger einer Blaulichtfraktion ist eine ordentliche Kündigung inklusive Kündigungsfrist einzureichen.

§23.1 Als Polizist sowie in der Justiz (Gefängnis oder Anwaltschaft) besteht Wahrheitspflicht. Korruption in diesen Berufen ist strengstens verboten und kann zu einem Ausschluss führen. Ausnahme: Zeugenschutz oder eine Befragung zur Informationsgewinnung.

§24 Wörter-Blacklist im RP

§24.0 AFK-Ankündigungen wie "Ich bin mal im Kopf" oder "Ich bin mal in Europa" sind zu unterlassen.

§24.1 "Muskelsprache" wie z. B. "Benutze den X-Muskel" ist nicht angebracht.

§24.2 Bei Zeitdruck (z. B. "Ich muss zurück nach Europa") ist eine im RP passende Formulierung zu wählen.

§25 Vienna Life Online -- Social-Media-Accounts

§25.0 Das Erstellen eines VLO-Charakter- bzw. Fan-Accounts (z. B. auf Instagram) ist erlaubt.

§25.1 Informationen aus solchen Accounts dürfen nicht im RP verwendet werden.

§25.2 Werbung für andere Projekte sowie Eigenwerbung ist nicht erlaubt.

§25.3 Der Account darf nicht für Streitigkeiten genutzt werden -- dazu zählen auch Beleidigungen oder toxisches Verhalten gegenüber der Community, selbst wenn dies aus Sicht des RP-Charakters geschrieben wird.

§25.4 Solche Accounts dürfen ausschließlich Fan-/Charakter-Accounts sein und nicht den gesamten Server abbilden bzw. spiegeln.

§26 Server-Blacklist

§26.0 Spieler, die sich nachweislich auf folgenden Servern befinden, werden automatisch aus dem Projekt ausgeschlossen: - sämtliche VLO-Kopien - Joel Modding - Citizen X - Cheat- und Leak-Discords

§27 Hilfe-Befehle

  • /support -- einen Admin kontaktieren

§28 Serverteam & Bewerbungen

§28.0 Die Serverleitung kann jede Entscheidung eines Teammitglieds (Supporter, Moderator, Admin, Projektleiter) jederzeit überprüfen und widerrufen (siehe auch §1.0).

§28.1 Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Position im Serverteam. Über die Annahme oder Ablehnung von Bewerbungen entscheidet die Serverleitung nach eigenem Ermessen.

§28.2 -- Einspruch gegen eine Entscheidung: Wer mit einer erhaltenen Punktevergabe, einem Bann oder einem Ausschluss nicht einverstanden ist, kann über ein Support-Ticket Einspruch bei der Serverleitung einlegen. Der Einspruch wird von der Serverleitung geprüft und die Entscheidung bestätigt, angepasst oder aufgehoben. Bis zur Klärung bleibt die ursprüngliche Entscheidung bestehen.

§29 Übersicht: Regelverstöße mit direktem permanenten Ausschluss

Die folgenden Verstöße führen -- unabhängig vom internen Punktesystem (§4) -- immer direkt zu einem permanenten Ausschluss aus dem Projekt: - Falschangabe des Alters oder anderer persönlicher Daten bei der Anmeldung (§2.2) - Aufenthalt auf Cheat-/Leak-/Fake-Servern (§2.3, §26) - Falschaussage gegenüber Supportern, Moderatoren, Admins oder der Projektleitung (§3.4) - Dauerhaftes Unruhestiften in der Community (§3.3) - Metagaming, u. a. das Verfolgen eines Livestreams oder gezieltes "Vor-die-Kamera-Springen" (§8.0--§8.2) - Ausnutzen von Bugs/Glitches, Verwendung von Cheats, Hacks oder vorteilhafter Software (§20.0--§20.2) - Ban-Evasion durch Zweit- oder Fremdaccounts (§1.12) - Realgeldhandel (RMT) mit Ingame-Gütern, Accounts oder Charakteren (§1.13) - Vortäuschen einer Team-Position (§1.14) - Korruption als Polizist oder in der Justiz außerhalb der zulässigen Ausnahmen (§23.1) - Wiederholung immer derselben, unkreativen Überfall-Szenarien (mangelnde RP-Qualität, §17.18) Diese Übersicht ersetzt nicht die Detailregelungen der jeweiligen Paragraphen, sondern dient als schneller Überblick. Im Zweifel gilt immer der ausführliche Regeltext.

§30 Einbruch in Privatimmobilien (Hausraub)

§30.0 Ein Einbruch in eine Privatimmobilie (Haus oder Wohnung) ist nur erlaubt, wenn mindestens ein Bewohner online und im RP erreichbar ist. Das Ausrauben leerstehender bzw. sichtbar unbewohnter Immobilien ist nicht erlaubt.

§30.1 Für einen Einbruch muss stets ein nachvollziehbarer RP-Hintergrund bestehen (z. B. konkrete Hinweise auf Wertgegenstände). Ein wahlloses "Durchprobieren" verschiedener Adressen ohne RP-Grund ist verboten.

§30.2 Pro Person bzw. Tätergruppe ist maximal ein Hausraub pro Tag erlaubt, um Serien-Einbrüche zu verhindern.

§30.3 Das gewaltsame Eindringen (z. B. Aufbrechen von Tür oder Fenster) muss glaubhaft ausgespielt werden, inklusive realistischem Zeitaufwand. Ein sofortiges, unbegründetes Betreten der Immobilie ist FailRP (§6).

§30.4 Beim Durchsuchen einer Privatimmobilie gilt sinngemäß dieselbe Beschränkung wie bei einem Personenüberfall (§17.6): Es dürfen nur wenige, klar erkennbare Wertgegenstände mitgenommen werden -- ein vollständiges Leerräumen des gesamten Inventars ist nicht erlaubt.

§30.5 Sind Bewohner während des Einbruchs anwesend, dürfen sie sich wehren oder flüchten. Dabei gelten unverändert die allgemeinen Regeln zu RDM (§5.2), FailRP (§6) und Power RP (§7).

§30.6 Ein laufender Hausraub wird von der Polizei wie ein regulärer Überfall behandelt; es gelten dieselben Einsatzregeln wie in §14 und §17.

§30.7 Das gezielte, wiederholte Ausrauben derselben Person oder Wohnadresse innerhalb kurzer Zeit ist verboten (Ausnahme: nachvollziehbarer RP-Grund, z. B. ein laufender Konflikt).

§31 Diebstahl von Fahrzeugen (Kfz-Diebstahl)

§31.0 Der Diebstahl eines fremden Fahrzeugs ist nur mit einem nachvollziehbaren RP-Hintergrund erlaubt -- ein wahlloses Aufbrechen beliebiger Fahrzeuge ohne Motiv ist nicht gestattet.

§31.1 Das Kurzschließen ("Hotwiring") eines Fahrzeugs muss glaubhaft und mit realistischem Zeitaufwand ausgespielt werden.

§31.2 Fahrzeuge mit aktiviertem GPS-Tracker dürfen von der Polizei geortet werden. Das mutwillige Zerstören eines Trackers zur Spurenbeseitigung ist erlaubt, kann aber im Ermittlungsverfahren als zusätzliches Indiz gewertet werden.

§31.3 Gestohlene Einsatzfahrzeuge (Polizei, Rettung, Feuerwehr) dürfen nicht dauerhaft als eigenes Fahrzeug genutzt werden -- ein zeitnahes Entsorgen oder Unbrauchbarmachen ist erforderlich.

§31.4 Der Weiterverkauf gestohlener Fahrzeuge an andere Spieler ist nur über eine dafür vorgesehene RP-Struktur (z. B. Hehlerei) erlaubt, nicht als offenes Angebot im öffentlichen Chat.

§32 Drogenherstellung & -handel

§32.0 Anbau, Herstellung und Verkauf von Drogen sind ausschließlich im Rahmen der dafür vorgesehenen Spielmechaniken erlaubt.

§32.1 Drogenlabore und -plantagen müssen glaubhaft versteckt betrieben werden. Ein offenes Betreiben in unmittelbarer Öffentlichkeit ohne jede Vorsichtsmaßnahme gilt als FailRP (§6).

§32.2 Der Verkauf von Drogen an NPCs oder andere Spieler muss diskret erfolgen; ein offenes Anbieten in Sichtweite anwesender Polizei ist unrealistisch und ebenfalls FailRP.

§32.3 Zivilisten dürfen nicht ohne nachvollziehbaren RP-Grund zum Drogenkonsum oder -verkauf gezwungen werden.

§33 Schwarzmarkt & Waffenhandel

§33.0 Der illegale Erwerb und Verkauf von Schusswaffen ist nur über etablierte RP-Kontakte oder die dafür vorgesehene Spielmechanik erlaubt -- nicht durch offenes Anbieten im öffentlichen Chat.

§33.1 Illegale Waffengeschäfte sind mit realistischem Sicherheitsbewusstsein auszuspielen (z. B. sorgfältige Wahl des Treffpunkts, Vorsicht vor Verrat).

§33.2 Der Verkauf von Waffen an minderjährige Charaktere (unter 18 Jahren, siehe §10.1) ist nicht erlaubt.

§33.3 Waffenschmuggel in größerem Umfang (z. B. ganze Kisten) erfordert einen entsprechend aufwendigen RP-Ablauf und darf nicht beiläufig "im Vorbeigehen" abgewickelt werden.

§34 Bandenreviere & Territorium

§34.0 Ein Gang-Revier muss aktiv durch Roleplay -- etwa durch sichtbare Präsenz und das Ausspielen von Kontrolle -- verteidigt werden, nicht allein durch eine In-Game-Markierung.

§34.1 Die gewaltsame Übernahme eines fremden Reviers ohne bestehenden, offiziell erklärten Krieg (§16) ist nicht erlaubt.

§34.2 Reviere dürfen nicht so gewählt werden, dass zentrale, für alle Spieler notwendige öffentliche Orte (z. B. Krankenhaus, Tankstelle) dauerhaft blockiert werden.

§34.3 Streitigkeiten um ein Revier sind bevorzugt durch Einigung oder einen offiziellen Gang-/Fraktionskrieg (§16) zu klären, nicht durch wahlloses RDM (§5.2).

§35 Allgemeine Verkehrsregeln

§35.0 Zivile Charaktere halten sich im Straßenverkehr grundsätzlich an reale Verkehrsregeln (Ampeln, Vorrang, Geschwindigkeitsbegrenzungen), sofern keine RP-Situation (z. B. Verfolgungsjagd, Notfall) etwas anderes rechtfertigt.

§35.1 Ein Fahrzeug darf im Straßenverkehr nur mit gültigem Führerschein gelenkt werden (siehe §10.1). Fahren ohne Führerschein kann von der Polizei entsprechend geahndet werden.

§35.2 Einsatzfahrzeuge von Polizei, Rettung und Feuerwehr dürfen bei aktivem Blaulicht Vorrang beanspruchen; andere Verkehrsteilnehmer sollten glaubhaft reagieren und Platz machen.

§35.3 Dauerhaftes, absichtliches Falschparken vor Einsatzausfahrten oder wichtigen öffentlichen Ausgängen ohne RP-Grund ist nicht erlaubt.

§36 Bootfahren & Schifffahrt

§36.0 Boote dürfen ausschließlich auf dafür geeigneten Gewässern gefahren werden; das Befahren von Land ist nicht erlaubt.

§36.1 Eine absichtliche Kollision mit anderen Booten oder schwimmenden Personen ohne RP-Hintergrund gilt als VDM (§5.3).

§36.2 Die Polizei darf ausschließlich mit dafür vorgesehenen Wassereinsatzfahrzeugen auf See eingreifen.

§36.3 Boote dürfen nicht dazu genutzt werden, sich dauerhaft jeglicher Verfolgung an Land zu entziehen (siehe auch §6.1).

§37 Wirtschaft & Zivile Jobs

§37.0 Jeder Charakter darf mehreren legalen Jobs gleichzeitig nachgehen, sofern dies glaubhaft im RP ausgespielt wird und das RP anderer Spieler dadurch nicht beeinträchtigt wird.

§37.1 Ausgeübte Berufe sollten zur Persönlichkeit und zum bisherigen Werdegang des Charakters passen (siehe §10.3).

§37.2 Ein Job darf nicht ausschließlich zum Geldfarmen missbraucht werden, ohne die dazugehörige Tätigkeit realistisch auszuspielen (siehe auch Paycheck-Farming, §5.20).

§37.3 Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist über ein Support-Ticket bei der Serverleitung zu beantragen.

§38 Immobilien, Miete & Eigentum

§38.0 Eine Immobilie wird offiziell nur von einer Person als Eigentümer oder Hauptmieter geführt; Mitbewohner sind über die entsprechende Funktion einzutragen.

§38.1 Der Weiterverkauf oder die Untervermietung einer Immobilie an Dritte muss glaubhaft im RP ausgespielt werden.

§38.2 Der Zutritt zu einer fremden Immobilie ohne Erlaubnis des Eigentümers ist nur im Rahmen eines regulären Einbruchs erlaubt (siehe §30).

§38.3 Leerstehende Immobilien ohne aktiven Mieter oder Eigentümer dürfen nicht dauerhaft von Unbeteiligten als Lager oder Unterschlupf zweckentfremdet werden.

§39 Bankwesen, Kredite & Versicherungen

§39.0 Kredite werden ausschließlich über die dafür vorgesehene Bank-Mechanik vergeben; private "Kredite" zwischen Spielern unterliegen keinem Schutz durch die Serverleitung.

§39.1 Der Missbrauch von Bankautomaten oder Bank-Systemen außerhalb der vorgesehenen Mechaniken (z. B. durch Bugs) fällt unter §20.

§39.2 Fahrzeugversicherungen sind freiwillig; im Schadensfall greift ausschließlich der jeweils gebuchte Versicherungsumfang.

§39.3 Versicherungsbetrug -- etwa das absichtliche Beschädigen eines eigenen Fahrzeugs zur Auszahlung -- ist verboten und wird als Regelverstoß geahndet.

§40 Werkstätten, Kfz-Handel & Tuning

§40.0 Reparaturen und Tuning dürfen ausschließlich durch dafür vorgesehene Jobs bzw. Mechaniker durchgeführt werden.

§40.1 Der Verkauf eines Fahrzeugs muss über die offiziellen Handelswege erfolgen; private Übergaben sind nur mit vollständigem, nachvollziehbarem RP-Hintergrund erlaubt.

§40.2 Fahrzeugmodifikationen dürfen keinen unrealistischen spielerischen Vorteil erzeugen (siehe auch §20.4 zu Grafikmods).

§40.3 Werkstätten dürfen nicht dazu genutzt werden, gestohlene Fahrzeuge ohne nachvollziehbaren RP-Ablauf "reinzuwaschen".

§41 Anwaltschaft & Gerichtsverfahren (Vertiefung)

§41.0 Jeder Charakter hat das Recht auf anwaltliche Vertretung vor Gericht. Ist kein eigener Anwalt vorhanden, kann ein Pflichtverteidiger gestellt werden.

§41.1 Anwälte unterliegen gegenüber ihren Mandanten der Verschwiegenheitspflicht, soweit dem keine gesetzliche Pflicht entgegensteht.

§41.2 Ein Richter entscheidet ausschließlich auf Basis der im Verfahren vorgelegten Beweise; außerhalb des RPs erlangtes Wissen darf nicht einfließen (siehe Metagaming, §8).

§41.3 Prozessbeteiligte haben sich gegenüber dem Gericht respektvoll zu verhalten (siehe auch §14.13).

§42 Gefängnis & Freigang (Vertiefung)

§42.0 Die Haftdauer richtet sich nach dem Urteil des zuständigen Gerichts (§9.1, §41).

§42.1 Ausbruchsversuche aus dem Gefängnis müssen realistisch geplant sein und dürfen nicht über Bugs oder Exploits erfolgen (siehe §20).

§42.2 Justizpersonal hat Insassen menschenwürdig zu behandeln; unangemessene Härte kann über einen Report gemeldet werden (§4).

§42.3 Freigänge sind nur im vorgesehenen Rahmen und mit entsprechender Aufsicht erlaubt.

§43 Erste Hilfe durch Zivilisten

§43.0 Zivile Charaktere dürfen einfache Erste-Hilfe-Maßnahmen ausspielen (z. B. einen Druckverband anlegen), bis professionelle Hilfe eintrifft -- vorausgesetzt, dies wird glaubhaft dargestellt.

§43.1 Eine vollständige medizinische Wiederbelebung (HLW/Defibrillator, §11.6) bleibt ausschließlich dem Rettungsdienst vorbehalten.

§43.2 Das Vortäuschen medizinischer Fachkenntnis (z. B. sich als Arzt ausgeben) ohne entsprechenden Job ist nicht erlaubt (vgl. §10.2).

§44 Sicherheitsfirmen & Objektschutz

§44.0 Private Sicherheitsfirmen dürfen ausschließlich im Rahmen eines genehmigten Auftrags tätig werden.

§44.1 Sicherheitspersonal besitzt keine hoheitlichen Befugnisse (z. B. kein Festnahmerecht) und darf sich nicht als Polizei ausgeben (siehe §10.2, §1.14).

§44.2 Der Waffeneinsatz durch Sicherheitspersonal unterliegt denselben Grundsätzen wie bei Zivilisten (Notwehr, siehe §5.2).

§45 Presse, Medien & Content-Ersteller

§45.0 In-RP-Reporter oder Zeitungen dürfen frei über Geschehnisse berichten, sofern die verwendeten Informationen im RP erlangt wurden (siehe Metagaming, §8).

§45.1 Interviews und Aufnahmen durch Presse-Charaktere benötigen die Zustimmung der befragten Person, sofern keine RP-Ausnahme (z. B. ein öffentliches Ereignis) vorliegt.

§45.2 Presse-Charaktere genießen keinen besonderen Schutz vor RP-Konsequenzen und unterliegen denselben Regeln wie jeder andere Charakter.

§46 Server-Events & Veranstaltungen

§46.0 Von der Serverleitung organisierte Events sind für alle Teilnehmer hinsichtlich der dort bekanntgegebenen Sonderregeln verbindlich.

§46.1 Während eines Events gelten grundsätzlich weiterhin alle Regeln dieses Regelwerks, sofern die jeweiligen Eventregeln nichts anderes vorsehen.

§46.2 Störungen eines laufenden Events ohne RP-Bezug (z. B. mutwilliges Sprengen der Veranstaltung) können mit einem Ausschluss vom Event oder einer Verwarnung geahndet werden.

§47 Charakterbeziehungen & Familie im RP

§47.0 Beziehungen zwischen Charakteren (Familie, Partnerschaft, Freundschaft) müssen glaubhaft im RP aufgebaut werden.

§47.1 Erbschaften oder Vermögensübertragungen innerhalb einer Familie benötigen einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund (siehe auch §5.18 zu Schenkungen).

§47.2 Das Vortäuschen einer Verwandtschaft zu Blaulicht- oder Justizpersonal, um sich Vorteile zu verschaffen, ist nicht erlaubt.

§48 Jugendschutz & Inhaltsgrenzen

§48.0 Sexuelle sowie explizit anzügliche Inhalte sind im RP grundsätzlich nicht erlaubt; ein "Fade to Black" ist in entsprechenden Situationen zulässig.

§48.1 Extrem grafische Gewaltdarstellungen, die über das für Hardcore-RP notwendige Maß hinausgehen, sind zu vermeiden.

§48.2 Gegenüber erkennbar jüngeren Mitspielern ist bei Wortwahl und Inhalten besondere Rücksicht zu nehmen.

§49 Sprache im Roleplay

§49.0 Die Amtssprache im In-Character-Chat und -Voice ist grundsätzlich Deutsch.

§49.1 Einzelne fremdsprachige Ausdrücke sind im RP erlaubt, sofern sie dem gegenseitigen Verständnis nicht grundlegend entgegenstehen.

§49.2 Out-of-Character-Kommunikation im Textchat sollte ebenfalls auf Deutsch erfolgen, damit das Serverteam sie nachvollziehen kann.

§50 Team-Bewerbungskriterien

§50.0 Bewerber müssen das Mindestalter des Servers erfüllen und über funktionsfähiges Kommunikations-Equipment verfügen (siehe Einleitung, §1.2).

§50.1 Eine Bewerbung erfolgt ausschließlich über das offizielle Bewerbungsforum bzw. den dafür vorgesehenen Discord-Kanal.

§50.2 Voraussetzung ist eine bislang regelkonforme Spielhistorie ohne offene, schwerwiegende Verstöße (siehe Punktesystem, §4).

§50.3 Von Bewerbern wird ein sicherer Umgang mit dem Regelwerk sowie ein gutes, glaubwürdiges RP-Verständnis erwartet.

§50.4 Über die Annahme oder Ablehnung entscheidet die Serverleitung nach eigenem Ermessen; es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Position (siehe §28.1).

§50.5 Nach erfolgreicher Aufnahme durchläuft jedes neue Teammitglied eine Probezeit, in der die Eignung für die Position weiter beobachtet wird. Die Projektleitung gibt Änderungen am Regelwerk zeitnah bekannt. Mit dem Verbinden auf den Server wird die Gültigkeit des gesamten Regelwerks anerkannt.